Klima-Bergverordnung

Klima-Bergverordnung
Klima-Bergverordnung,
 
Bergbau: nach genau definierten, unter Tage herrschenden Klimabedingungen (Klimagrenzen nach Trocken-, Feucht- und Effektivtemperatur) festgelegte Arbeitszeiten für alle unter Tage arbeitenden Menschen. Die Aufenthaltsdauer vor Ort darf z. B. bei einer Effektivtemperatur bis 32 ºC täglich fünf Stunden nicht überschreiten (Beschäftigung ohne Unterbrechung höchstens vier Monate); für den Salzbergbau gelten andere Werte. Die K. enthält außerdem Pläne für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.

Universal-Lexikon. 2012.

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